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Sonderregelungen Prüfbedingungen Phil. Abstempelungen Veröffentlichungen Neues


Jede Prüfung erfolgt auf der Grundlage der „Prüfordnung des Bundes philatelistischer Prüfer e. V.“ (BPP). Als Verbandsprüfer prüfe ich alle nach Michel- Deutschland katalogisierten Briefmarken, nicht ausgegebene Postwertzeichen, Probedrucke, Maschinenproben, Phasendrucke und Essais sowie Belege der Gebiete:

        -         SBZ Allgemeine Ausgaben ab Michel Nr. 182
        -         Deutsche Demokratische Republik (Michel Nr. 242- 3365)
        -         Dienstmarken der Gruppen A- E nach Michel
        -         Markenlose Dienstpostbelege
        -         Verwaltungswertpost
        -         Einschreibemarken für Selbstbedienungs- Postämter (SbPÄ)
        -         Propagandafälschungen
        -         Spendenmarken mit Frankaturkraft

Nicht geprüft von mir werden POL- Lochungen und Doppelbilddrucke im Offsetdruckverfahren hergestellter Briefmarken.

Fälschungen werden grundsätzlich als solche gekennzeichnet. Dazu gehören Ganzfälschungen von Briefmarken und Belegen, Aufdruck- und Stempelfälschungen sowie Nachgummierungen.


Versicherungsschutz - gültig ab 01.01.2007

Ihre Prüfvorlagen sind auf dem Weg von Ihnen zu mir sowie auch auf dem Weg von mir zu Ihnen zurück zu folgenden Bedingungen gegen Verlust, Beschädigung oder Zerstörung auf dem Transportweg versichert:
 

       
  Einschreibsendungen (nur Übergabeeinschreiben) 800,--  
         
  "Paket ohne besonderen Wert" 25.000,--  
         
  (Empfänger und Absenderangaben dürfen nicht auf den Paketinhalt schliessen lassen, Einlieferquittung muss vorhanden sein)      
         
 

Post - Express - Sendungen (persönliche Unterschrift des Adressaten)

25.000,--  
         
 

Wertsendungen - Ausland (mit niedrigst zugelassener Wertangabe)

5.000,--  
         
  im Paket durch UPS, DPD, FedEx u.a. 25.000,--  
         
Versicherungswert:

Der Versicherungswert  wird durch den Prüfer ermittelt. Der Auftraggeber hat 2 Kopien der Ware anzufertigen, wovon eine bei ihm verbleibt.
Diese dient bei Eintreten des Schadenfalls auf dem Weg zum Prüfer zur Ermittlung des Wertes. Bei Rücksendungen durch den Prüfer gilt der festgestellte Warenwert (in der Regel 50% des Katalogwertes) als Ersatzsumme.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Sendungen an mich folgendermaßen adressiert sind:
 

nur normale Adresse; kein Zusatz Verbandsprüfer etc.


Andere Adressenangaben führen zum Verlust des Versicherungsschutzes.

Diese Transportversicherung kann nicht kostenlos sein. Ich werde Ihnen daher für jeden Prüfauftrag eine Versicherungspauschale von individuell € 1,- bis € 3,- in Rechnung stellen, womit beide Transportwege versichert sind. Dieser Betrag wird auch dann fällig, wenn Sie mir Ihre Prüfvorlage ohne Kopien zusenden, da von mir die Rücksendung grundsätzlich versichert wird.

Sollten Sie selbst eine Transportversicherung haben, so sollten Sie mir dies im Begleitschreiben zur Prüfsendung mitteilen, da ich Ihnen sonst die Versicherungspauschale berechne.

Welche Vorteile hat nun die Transportversicherung für Sie? Bei geringwertigen Prüfvorlagen können Sie Übergabeeinschreiben aufgeben und haben dabei eine beträchtliche Portoersparnis. – Bei hochwertigen Vorlagen können Sie bei Versand als Expressbrief oder Paket die -wesentlich höheren- Versicherungsgebühren der Post sparen.

Ich hoffe mit Ihnen, dass trotz Versicherungsschutz der Versicherungsfall nicht eintreten wird. Sollten Sie weitere Fragen haben, bin ich gerne bereit, diese auch telefonisch zu beantworten.


Versandhinweise


Die Prüfgegenstände sind geordnet in sauberem, lose gestempelte Marken und Blöcke in papierfreiem Zustand vorzulegen, mit einer Aufstellung der eingelieferten Prüfgegenstände. Gegebenenfalls erfüllt dies auch eine Übersicht in Form von zwei guten Kopien, wovon Sie ein Kopie der Prüfsendung beilegen.

Verwenden Sie für den Versand nur feste Umschläge bzw. festen Karton. Eventuell beigefügte Rückumschläge sind nicht zu klein zu wählen.

Auktionslose werden schnellstmöglich bearbeitet, wenn diese mit der Original- Loshülle vorgelegt werden.

Bei umfangreicheren Prüfsendungen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, einschließlich einer Mitteilung des voraussichtlichen Bearbeitungszeitraumes.

Die persönliche Abgabe von Prüfsendungen ist mittwochs nach vorheriger Anmeldung möglich. Andere Wochentage für auswärtige Kunden nur nach Terminbestätigung.

Die Anerkennung der Prüfordnung des „Bundes philatelistischer Prüfer e. V.“ (BPP) und der Sonderregelungen „Prüfordnung SBZ/ DDR ab MiNr. 182“ hat vor Zustandekommen des ersten Prüfauftrages schriftlich zu erfolgen.

In der Prüfrechnung werden unter „sonstiges“ Versandmaterialien und Versicherungskosten in Rechnung gestellt.

Bei Rückfragen zu Prüfsendungen bitte immer das Versanddatum mit angeben!