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Jede Prüfung erfolgt auf der Grundlage der „Prüfordnung des Bundes
philatelistischer Prüfer e. V.“ (BPP). Als Verbandsprüfer prüfe ich alle nach
Michel- Deutschland katalogisierten Briefmarken, nicht ausgegebene
Postwertzeichen, Probedrucke, Maschinenproben, Phasendrucke und Essais sowie Belege der Gebiete:
- SBZ Allgemeine Ausgaben ab
Michel Nr. 182
- Deutsche Demokratische
Republik (Michel Nr. 242- 3365)
- Dienstmarken der Gruppen A-
E nach Michel
- Markenlose Dienstpostbelege
- Verwaltungswertpost
- Einschreibemarken für
Selbstbedienungs- Postämter (SbPÄ)
- Propagandafälschungen
- Spendenmarken mit
Frankaturkraft
Nicht geprüft von mir werden POL- Lochungen und Doppelbilddrucke im
Offsetdruckverfahren hergestellter Briefmarken.
Fälschungen werden grundsätzlich als solche gekennzeichnet. Dazu gehören
Ganzfälschungen von Briefmarken und Belegen, Aufdruck- und Stempelfälschungen
sowie Nachgummierungen.
Versicherungsschutz - gültig ab 01.01.2007
Ihre Prüfvorlagen sind auf dem Weg von Ihnen zu mir sowie auch auf dem Weg von
mir zu Ihnen zurück zu folgenden Bedingungen gegen Verlust, Beschädigung oder
Zerstörung auf dem Transportweg versichert:
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Einschreibsendungen (nur
Übergabeeinschreiben) |
€ |
800,-- |
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"Paket ohne besonderen Wert" |
€ |
25.000,-- |
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(Empfänger und Absenderangaben dürfen
nicht auf den Paketinhalt schliessen lassen,
Einlieferquittung muss vorhanden sein) |
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Post -
Express - Sendungen (persönliche Unterschrift des
Adressaten) |
€ |
25.000,-- |
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Wertsendungen
- Ausland (mit niedrigst zugelassener Wertangabe) |
€ |
5.000,-- |
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im Paket durch UPS, DPD, FedEx u.a. |
€ |
25.000,-- |
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Versicherungswert:
Der Versicherungswert wird durch den Prüfer
ermittelt. Der Auftraggeber hat 2 Kopien der Ware
anzufertigen, wovon eine bei ihm verbleibt.
Diese dient bei Eintreten des Schadenfalls auf dem Weg
zum Prüfer zur Ermittlung des Wertes. Bei Rücksendungen
durch den Prüfer gilt der festgestellte Warenwert (in
der Regel 50% des Katalogwertes) als Ersatzsumme.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Sendungen an mich folgendermaßen adressiert sind:
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nur normale Adresse; kein Zusatz Verbandsprüfer etc. |
Andere Adressenangaben führen zum Verlust des Versicherungsschutzes.
Diese Transportversicherung kann nicht kostenlos sein. Ich werde Ihnen daher für
jeden Prüfauftrag eine Versicherungspauschale von individuell € 1,- bis € 3,- in
Rechnung stellen, womit beide Transportwege versichert sind. Dieser Betrag wird
auch dann fällig, wenn Sie mir Ihre Prüfvorlage ohne Kopien zusenden, da von mir
die Rücksendung grundsätzlich versichert wird.
Sollten Sie selbst eine Transportversicherung haben, so sollten Sie mir dies im
Begleitschreiben zur Prüfsendung mitteilen, da ich Ihnen sonst die
Versicherungspauschale berechne.
Welche Vorteile hat nun die Transportversicherung für Sie? Bei geringwertigen
Prüfvorlagen können Sie Übergabeeinschreiben aufgeben und haben dabei eine
beträchtliche Portoersparnis. – Bei hochwertigen Vorlagen können Sie bei Versand
als Expressbrief oder Paket die -wesentlich höheren- Versicherungsgebühren der
Post sparen.
Ich hoffe mit Ihnen, dass trotz Versicherungsschutz der Versicherungsfall nicht
eintreten wird. Sollten Sie weitere Fragen haben, bin ich gerne bereit, diese
auch telefonisch zu beantworten.
Versandhinweise
Die Prüfgegenstände sind geordnet in sauberem, lose gestempelte Marken und
Blöcke in papierfreiem Zustand vorzulegen, mit einer Aufstellung der
eingelieferten Prüfgegenstände. Gegebenenfalls erfüllt dies auch eine Übersicht
in Form von zwei guten Kopien, wovon Sie ein Kopie der Prüfsendung beilegen.
Verwenden Sie für den Versand nur feste Umschläge bzw. festen Karton. Eventuell
beigefügte Rückumschläge sind nicht zu klein zu wählen.
Auktionslose werden schnellstmöglich bearbeitet, wenn diese mit der Original-
Loshülle vorgelegt werden.
Bei umfangreicheren Prüfsendungen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung,
einschließlich einer Mitteilung des voraussichtlichen Bearbeitungszeitraumes.
Die persönliche Abgabe von Prüfsendungen ist mittwochs nach vorheriger Anmeldung
möglich. Andere Wochentage für auswärtige Kunden nur nach Terminbestätigung.
Die Anerkennung der Prüfordnung des „Bundes philatelistischer Prüfer e. V.“ (BPP)
und der Sonderregelungen „Prüfordnung SBZ/ DDR ab MiNr. 182“ hat vor
Zustandekommen des ersten Prüfauftrages schriftlich zu erfolgen.
In der Prüfrechnung werden unter „sonstiges“ Versandmaterialien und
Versicherungskosten in Rechnung gestellt.
Bei Rückfragen zu Prüfsendungen bitte immer das
Versanddatum mit angeben! |
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