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Prüfung MiNr. 207 b
Die MiNr. 207 b prüfe ich in den Erhaltungsformen postfrisch und gestempelt zu den Mindestprüfgebühren (1,50 bzw. 2,00 Euro). Daraus ergibt sich, dass die „b- Farbe“ auf keinen Fall als teuer einzustufen ist. Herrn Stenske vom Schwaneberger Verlag habe ich gebeten, in der Michel- Rundschau eine Preiskorrektur zu drucken.
Informationen zu Farbbestimmungen/ Farbprüfungen Sachstand November 2007
Wiederaufnahme der Farbbestimmung/ Farbprüfung ab MiNr. 231
Farben Sondermarken
Ohne jede Einschränkung werden bei folgenden Michelnummern wieder Farben bestimmt/geprüft: MiNr. 231 a, b; 266 a, b; 273 a, b, c; 448 a, b; 521 a, b; 673 a, b und 783 a, b. Bei den MiNr. 232, 233 und 244 werden keine Farben mehr bestimmt/ geprüft.
Farben Pieck- Dauerserie
Es werden alle Farben wieder bestimmt/ geprüft bis auf MiNr. 251. Bei dieser MiNr. ist die Überprüfung noch nicht abgeschlossen.
Farben Dauerserie „Köpfe II“
Es werden wieder Farben bestimmt/geprüft bis auf die nachfolgend aufgeführten „Farbstreichungen“: MiNr. 327 c und komplett die Farben bei den MiNr. 328, 329 und 331. Es wird angestrebt, die Katalogisierung nach Druckereien wieder einzuführen. Dies bedarf aber noch der genauen Erforschung und Klassifizierung der gestrichenen Papiersorten und ob katalogisierte Farben stets zu einer Druckerei gehören oder in beiden Druckereien verwendet wurden.
Farben Dauerserie Fünfjahrplan und Dauerserie Walter Ulbricht
Es werden wieder alle Farben geprüft.
Dauerserie „Köpfe I“
Die Aufarbeitung der Papiersorten ist fast abgeschlossen. Es wird angestrebt, dass bis zum Herbst 2008 die Überarbeitung abgeschlossen ist und in den Michel- Spezial 2009 eingearbeitet wird.
Farbprüfung
Mit dem Erscheinen des MICHEL DEUTSCHLAND-SPEZIAL
2005 wurde die Farbprüfung MiNr. 182 bis 197
aufgenommen.
Bei der 30 Pf-Wertstufe (MiNr. 192) ist die Farbe "b"
weggefallen und wurde in die Farbe "a" integriert.
Die ehemalige Farbe "b" des MICHEL entsprach der Farbe
"b" aus dem "DDR UNIVERSALKATALOG". In der Prüfpraxis
hat sich gezeigt, dass besonders bei den gestempelten
Marken - vor allem von Paketkarten stammende Stücke -
eine zweifelsfreie Farbbestimmung nicht möglich war.
Der Grund ist eine Langzeitwirkung ausgehend vom Karton
der Paketkarten, die sich auf die Farbe auswirkte und
ins Bräunliche "wandern" liess.
Aber auch bei postfrischen Marken war der Übergang von
der Farbe mittelrot bis rot zu bräunlichkarmin bis
bräunlichrot zu fliessend.
MICHEL DEUTSCHLAND-SPEZIAL 2006
Neben Berichtigungen und Ergänzungen verschiedenster
Art, ist die Überarbeitung und Neukatalogisierung der
Druckvermerke der Pieck - Dauerserie mit Wasserzeichen "
Kreuzblumen" ( erste Ausgabe ) hervorzuheben.
Prüfwartezeiten
Das Prüfaufkommen ist weiter gestiegen. Einen nicht
unerheblichen Anteil daran hat die Aufnahme der
Farbprüfung der MiNr. 182/97. In folgende Kategorien
werden jetzt die Prüfsendungen eingeordnet und entsprechend
bearbeitet:
1.Auktionslose
Aus nachvollziehbaren Gründen (Echtheitsnachweis,
Bezahlung, Abrechnung usw.) werden diese Prüfsendungen
vorrangig bearbeitet. Prüfwartezeit im allgemeinen 14
Tage.
2.Kleinaufträge
Aufträge, die etwa eine Stunde Bearbeitung erfordern,
gehören in diese Kategorie. Eine allgemeine Faustregel,
welche Prüfsendungen dazugerechnet werden, ist nicht
aufzustellen.
Es kann ein "Köpfe II Satz" postfrisch sein. Natürlich
hochwertige Einzelmarken oder auch vielleicht 10
sonstige Marken. Prüfwartezeit für diese Kategorie zur
Zeit etwa 4 Wochen.
3.Händleraufträge
Für Händleraufträge wurde eine eigene Kategorie
gebildet, damit die Wartezeiten auch hier in
erträglichen Grenzen bleiben. Im Moment beträgt hier die
Wartezeit etwa 4 Monate. Zu beachten ist, dass
eine Prüfpause im April (Urlaub, Jahreshauptversammlung BPP) etwa einen Monat ausmacht. Somit reale Wartezeit im
Moment 2 Monate.
4.Einordnung in "viel"
Sämtliche sonstige Prüfaufträge mit erheblichem
Prüfaufwand werden in diese Kategorie eingeordnet. Die
Prüfkunden erhalten eine Karte mit der Bestätigung des
Eingangs ihres Prüfauftrages, sowie die Mitteilung, wann
ihr Prüfauftrag in etwa bearbeitet wird. Im Moment
Prüfwartezeit leider mehr als 6 Monate.
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DDR Info aktuell
Das DDR - Info aktuell wurde
mit der Einrichtung dieser Homepage eingestellt, da mit dieser modernen
Möglichkeit Neuigkeiten noch schneller für Sie verfügbar sind.
Zu den Begriffen „philatelistische
Abstempelungen“, „sonstige Abstempelungen“, „Bedarfs- und
Gefälligkeitsabstempelungen“ beim Sammel- und Prüfgebiet
Philatelistische Abstempelungen wurden beim Sammel- und
Prüfgebiet im großen Umfang vorgenommen. Dazu gehören die Abstempelungen der
Sammler- und Händler-Abos, des staatlichen Briefmarken- Handels und des
Briefmarkenexportes. Ausgeführt wurden diese Stempelabdrucke von Hand, mittels
Stempelmaschinen zur Erleichterung der Handarbeit und in gedruckter Form.
Dagegen stehen die „Sonstigen Abstempelungen“. Dazu gehören alle Abstempelungen
auf gelaufenen Poststücken und sonstigen postalischen Belegen. Zu den sonstigen
Abstempelungen gehören aber auch die Gefälligkeitsabstempelungen. Hat ein
Sammler z. B. in einer Kleinstadt wie Beelitz sich bei der Abholung einer
Neuausgabe einen Satz (zur Gefälligkeit) abstempeln lassen, um sauber
gestempelte Marken zu erhalten, liegt eine Gefälligkeitsabstempelung vor. Wird
von dieser Marke die Gummierung entfernt, so ist bei einer Einzelmarke nicht
mehr zu erkennen, ob diese Marke von einem Postbeleg stammt oder
gefälligkeitsgestempelt wurde. In Auktionskatalogen und in der Fachpresse werden
diese philatelistischen Begriffe bezogen auf das Sammel- und Prüfgebiet in hohem
Maße falsch angewendet!
Bestätigung von Plattenfehlern
In einem Kalenderjahr werden
Hunderte von nicht katalogisierten Auffälligkeiten vorgelegt. Sie sollten
wissen, dass an Hand einer Marke keine Aussage zu treffen ist. Neben der
Bestimmung des Bogenfeldes muss die Auffälligkeit, wenn nicht sofort die
Entscheidung „Zufälligkeit“ zu fällen ist, ausreichend nachgewiesen werden. Z.
B. fünf gestempelte Marken aus verschiedenen Stempelorten. Hilfreich ist hier
der „Abarten- Führer“, Herausgeber Schwaneberger Verlag GmbH München, der in
anschaulicher und kurzer Form diesbezüglich Grundwissen vermittelt.
Kurzbefund, Befund, Attest
Welche dieser Möglichkeiten gewählt wird, richtet sich bei einer echten
und einwandfreien Prüfvorlage nach dem (Katalog)Wert.
Geprüft mit Kurzbefund oder geprüft mit Attest
In Auktionskatalogen sind
solcherart Losbeschreibungen leider immer wieder zu lesen. Sie sind ohne Wert,
wenn nichts über die Echtheit und Erhaltung ausgesagt wird. Die Prüfordnung
schreibt vor, dass sowohl bei einem Kurzbefund, Befund als auch Attest zur
Echtheit und zur Erhaltung etwas ausgesagt werden muss. Ist ein Stempeldruck
nicht prüfbar, ist logischerweise die Echtheit des Prüfstückes nicht zu
bestätigen, aber die Qualität ist einschätzbar.
Eine Lösbeschreibung: " Geprüft mit Kurzbefund echt und einwandfrei" ist eine
klare Aussage zum Angebot! |
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