|
Sachstand Dezember 2010
Bestätigung von Plattenfehlern
Bestätigt werden nur Plattenfehler, die im jeweiligen neuestens MICHEL Deutschland- Spezial gelistet sind. Um einen neuen Plattenfehler zu bestätigen, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. An Einzelvorlagen ist eine Bestätigung grundsätzlich nicht möglich. Die Plattenfehlerforschung wird in meinem Prüfgebiet von der Arge „DDR- Spezial“ geleistet. Bei den SBZ- Aufdruckmarken der „Arbeiter- und Ziffernserie“ durch die Arge „Kontrollrat“. Bei „Auffälligkeiten“, die nicht im MICHEL Deutschland- Spezial als Plattenfehler gelistet sind, wenden Sie sich bitte an diese Argen.
Überarbeitung und (Neu)Katalogisierung der Dauerserie „Persönlichkeiten aus Politik, Kunst und Wissenschaft mit Wasserzeichen Kreuzblumen“ im MICHEL- Deutschland- Spezial
Die nochmaligen grundlegenden Forschungen zu dieser Dauerserie (MiNr. 212 bis 227) sind beendet. Die Forschungen erstreckten sich auf die verwendeten Papiersorten, die eingesetzten Farben, die sichtbaren Gummierungsunterschiede, die beiden Zähnungsarten und eventuelle Bildunterschiede, die Typen rechtfertigen könnten. Die Forschungsergebnisse wurden in Katalogisierungsvorschläge für den MICHEL Deutschland- Spezial aufbereitet. Ein Katalogisierungsvorschlag basierend auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner der beiden zuständigen Prüfer wurde vom Vorstand des BPP nicht bestätigt. Dieser Vorschlag berücksichtigte in der Hauptkatalogisierung vorrangig Farben.
Ein von mir entwickelter Katalogisierungsvorschlag berücksichtigt Farben, Papiersorten, Gummierungsunterschiede und Zähnungsvarianten und widerspiegelt nach meiner Auffassung den aktuellen Stand der Forschung und die Prüfbarkeit nach BPP Kriterien. Auf der Grundlage des erarbeiteten Vergleichmaterials werden die nächsten Monate von mir als Testphase genutzt.
Im MICHEL Deutschland- Spezial 2011 kann die vom Vorstand des BPP letztendlich akzeptierte und beschlossene Katalogisierung noch nicht enthalten sein.
Katalogisierungsveröffentlichungen aus der Arge „DDR Spezial“ müssen nicht identisch sein mit der zukünftigen Katalogisierung im Michel Deutschland- Spezial.
Vorsicht vor AUFDRUCKFÄLSCHUNGEN von Oberrandmarken MiNr. 182 bis 197 und 207 bis 211
Seit einem Jahr werden in erheblicher Zahl Aufdruckfälschungen von Oberrandmarken der genannten Michelnummern zur Prüfung vorgelegt. Die Michelnotierungen liegen meist in der Spanne zwischen 20,00 und 80,00 Euro. Es sind somit Marken in einer „Preisklasse“, die nicht sofort dem Verbandsprüfer zur Prüfung vorgelegt werden. Vertrieben werden diese Fälschungen vor allem über entsprechende Verkaufsangebote im Internet. Auf Internetabbildungen sind diese falschen Aufdrucke nicht zu erkennen. Somit hilft nur das Wissen über den Leumund des Anbieters.
Signierung von Aufdruck- Oberrandmarken aus MiNr. 182 bis 197 und 207 bis 211
Bei den Oberrandmarken im Plattendruck gibt es den Oberrand bekanntlich senkrecht durchgezähnt (dgz.) und nicht durchgezähnt (ndgz.). Meistens werten die durchgezähnten Oberrandmarken in der Michelnotierung höher. Das verleitet zu Manipulationen von nicht durchgezähnten Oberrandmarken in durchgezähnte. Um dem entgegen zu wirken, habe ich prüftechnisch folgende Signierung eingeführt. Nicht durchgezähnte Oberränder erhalten zusätzlich über der oberen waagerechten Zähnung das Prüfzeichen in waagerechter Stellung. Bei senkrecht durchgezähnten Oberrandmarken steht das Prüfzeichen zusätzlich senkrecht durch die waagerechte Oberrandzähnung. Natürlich werden in der Michelnotierung hochwertige Oberrandmarken weiterhin mit Befund oder Attest geprüft.
Fälschungen teurer FDC
Nach wie vor werden teure FDC von frühen DDR- Ausgaben gefälscht. Es tauchen immer neue Varianten auf. Ausgehend von der Machart kommen diese Fälschungen anscheinend immer aus der gleichen „Fälschungswerkstatt“. Die beispielhaften Abbildungen in der Rubrik Fälschungbekämpfung sind nach wie vor gültig!
Prüfwartezeiten
Nach wie vor muss ich die Prüfeingänge in Kategorien einteilen und Prioritäten setzen, um einigermaßen den verschiedenen Bedürfnissen Rechnung tragen zu können.
1.Auktionslose
Aus nachvollziehbaren Gründen (Bezahlung, Abrechnung, Drucklegung Auktionskataloge) werden solche Prüfsendungen vorrangig bearbeitet. In möglichst 3 bis 4 Wochen – so mein Ziel – sollen diese Prüfsendungen wieder beim Einlieferer sein.
2.Klein- und Kleinstaufträge
Diese Prüfaufträge, die „eingeschoben“ werden, sollen ebenfalls in 3 bis 4 Wochen wieder beim Einlieferer sein.
3.Händleraufträge
Aufträge von Briefmarkenhändlern bilden ebenfalls eine eigene Kategorie.
4.Sonstige Prüfaufträge
In diese Kategorie fallen alle sonstigen Prüfeinlieferungen. Im Moment beträgt für diese größte Gruppe die Prüfwartezeit gute 3 Monate. Mit Wiederaufnahme der Prüfung der MiNr. 212 bis 227 (Köpfe I) wird sich die Wartezeit voraussichtlich erhöhen. Eventuell muss dann wieder der eine oder andere Prüfauftrag in „viel“ eingeordnet werden, weil die Prüfungsdauer Tage beansprucht.. Bei viel erhalten die Prüfkunden eine Postkarte mit der Bestätigung des Eingangs. Sowie die Mitteilung, wann der Prüfauftrag voraussichtlich bearbeitet sein wird.
|
|
|
Nachfragen zu einem Prüfauftrag
Der häufigste Grund ist die Erkundigung, ob die Prüfsendung eingetroffen ist. Natürlich kann ich nicht wissen – meine Zusatzversicherung verlangt das nicht – wer wann eine Prüfsendung abschickt. Da die Prüfeingänge nach Eingangsdaten erfasst werden, haben Sie bitte immer den Einlieferungsbeleg zur Hand. Ohne die Mitteilung des Aufgabedatums ist die Suche nach dem Datum des Eingangs der Prüfsendung mit einem nicht zu vertretenen hohen Suchaufwand verbunden.
MICHEL Deutschland- Spezial 2010, 2011 und 2012
Zwar gibt es nicht jedes Jahr eine völlige Neubearbeitung von einzelnen Abschnitten aus meinem Prüfgebiet, aber Neues - teils bisher unbekanntes - wird der Michel- Redaktion fast immer mitgeteilt. Regelmäßig gehören dazu Neuentdeckungen von bisher unbekannten Wasserzeichentypen und Abarten. Im Club- Journal der Arge „DDR- Spezial“ berichte ich regelmäßig über solche Neuentdeckungen.
Seit Anfang der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts werden Doppelbilddrucke nicht mehr BPP geprüft, da es keine echten Doppeldrucke sind. Die bis dahin katalogisierten sind aber seinerzeit nicht getilgt worden. Dies ist im Michel- Spezial 2010 jetzt geschehen. Werden solche Stücke in Zukunft vorgelegt, kann diese Tatsache – bei Wunsch – in einem Befund ausgedrückt werden.
Es war vorgesehen, im MICHEL- Deutschland Spezial 2011 die SBZ- Aufdruckfehler im Bild zu zeigen. Eine Abbildung ist aussagefähiger als eine Beschreibung. Ebenfalls sollten die HAN nach Farben gelistet werden. Beide Vorhaben müssen auf den MICHEL Deutschland- Spezial 2012 verschoben werden, weil diese Einarbeitungen ohne Seitenumbrüche nicht zu leisten ist. Die (Neu)Katalogisierung der „Köpfe I Serie“ erzwingt wiederum Seitenumbrüche. Diese Arbeit kann von der Michel- Redaktion nicht jedes Jahr geleistet werden.
Prüfung „Lack 80“ (MiNr. 339 xb)
Mit dem Erscheinen des MICHEL Deutschland- Spezial 2005 ist für diese Marke ein neuer Prüfstandard eingeführt worden. Die über Jahrzehnte nicht der Forschung zugänglichen Akten des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen der DDR machten dies erforderlich. Anders ausgedrückt: die über Jahrzehnte etablierte Prüfpraxis war so nicht mehr weiter anwendbar. Das bedeutet auch explizit, dass Sie diese Marke nur erwerben sollten, wenn eine „aktuelle“ Prüfung ab MICHEL Deutschland- Spezial 2005 vorliegt. Diese Tatsache hat sich offenbar immer noch nicht herumgesprochen. Auktionsangebote mit zum Beispiel Attesten aus den neunziger Jahren beweisen dies.
Zu den Begriffen „Philatelistische Abstempelungen“, „Bedarfsabstempelungen“, „Gefälligkeitsabstempelungen“
Diese philatelistischen Begriffe werden in Praxis nach wie vor kaum richtig verwendet. Nur die philatelistischen Abstempelungen werden in der Prüfpraxis mit dem „schraffierten Kreis“ oder dem „Kreis mit einem S“ signiert. In den Kurzbefunden, Befunden und Attesten entsprechend ausgedrückt.
Der Begriff „Gefälligkeitsstempel“ ist eine Unterart der Kategorie „Bedarfsabstempelungen“. Siehe auch auf der Homepage
www.bpp.de bei Philatelistischen Begriffsbestimmungen.
Haben Sie etwas abzugeben?
Wie auf meiner Homepage nachzulesen ist, betreibe ich keinen Briefmarkenhandel. Demzufolge habe ich auch keinen Lagerbestand an Briefmarken aus meinem Prüfgebiet. Somit muss ich entsprechende Anfragen in der Regel mit nein beantworten. Sollte aber zum Beispiel bei einem Köpfe II Satz eine Standardmarke Mängel aufweisen und der Satz ist somit nicht als Ganzes als „echt und einwandfrei“ prüfbar, ist eine Hilfe durch Beigabe einer einwandfreien Marke möglich.
Änderungen der Mindestprüfgebühren in der Prüfordnung des BPP
Ab dem 1. Juli 2009 sind einige Änderungen eingetreten. Die Mindestprüfgebühr für einen Prüfauftrag beträgt jetzt 25,00 Euro. Die Mindestprüfgebühr je Einzelmarke beträgt 3,00 Euro. Alle weiteren Gebühren entnehmen Sie bitte der BPP- Prüfordnung. Für Sie ist wichtig zu wissen, dass für die Prüfer im BPP diese Gebühren verbindliche Höchstbeträge sind, die eingefordert werden können. Im Folgenden informiere ich Sie über meine Berechnungsstandards. Überleitend möchte ich noch darauf hinweisen, dass dieses Prüfgebiet besonders geprägt ist neben der Echtheits- und Qualitätsprüfung durch die Bestimmung von Farben, Papiersorten und Wasserzeichentypen mit dem entsprechenden Zeitaufwand.
1,00 Euro
Diesen Betrag berechne ich für Echtheitsbestätigungen bei Marken bis zu einem Michelwert von 25,00 Euro. Eine Signierung ist damit nicht in jedem Fall verbunden. Dieser Betrag gilt auch für Bestimmungen sowohl von postfrischen als auch gestempelten Marken, wenn die billigste Farb- und/oder billigste Wasserzeichenvariante ohne weitere Prüfung signiert wird. Auch bei einer Prüfung GUMMI FALSCH oder STEMPEL FALSCH in für mich „sofort ohne Aufwand erkennbar“ wird dieser Betrag berechnet.
1,50 Euro
Dieser Betrag wird fällig bei postfrischen Marken, wenn neben der Echtheitsprüfung auch eine Typbestimmung vorgenommen wird bis zu einem Michelwert von 25,00 Euro. Zum Beispiel betrifft das viele Marken der Köpfe II Serie oder auch der Dauerserie Fünfjahrplan.
2,00 Euro
Alles, was zu 1,50 Euro gesagt wurde aber jetzt bezogen auf gestempelte Marken. Die Stempelechtheitsprüfung und die bei diesem Prüfgebiet zu leistende Einordnung des Stempelabschlages in die Kategorie Bedarfsabstempelung oder philatelistische Abstempelung ist eine nicht zu unterschätzende Prüfherausforderung mit entsprechendem Zeitaufwand. 2,00 Euro plus eventuell eingeforderter Aufschlag entsprechend den Sonderregelungen zum Prüfgebiet gilt auch für postfrische Marken mit Michelwert über 25,00 Euro bis 50,00 Euro
3,00 Euro
Dieser Betrag wird fällig für Markenprüfungen und die notwendigen Signierungen ab Michelwert 50,00 Euro bis 100,00 Euro. Ab Michelwert 100,00 Euro kommt in der Regel bei mir 3% vom Michelwert in Anwendung.
Kurzbefunde, Befunde, Atteste
Die Prüfer des BPP sind angehalten, Briefmarken ab einem Michelwert von 150,00 Euro in der Kategorie „echt und einwandfrei“ nicht mehr zu signieren sondern zu befunden und wesentlich höherwertige zu attestieren. Ich bitte auch dies zu berücksichtigen. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen ein Beispiel: Eine Marke echt und einwandfrei hat einen Michelwert von 300,00 Euro. Die Prüfung erfolgt mit Kurzbefund. Die Prüfgebühr von 13,00 Euro setzt sich wie folgt zusammen: 3% vom Michelwert + 4,00 Euro (von möglichen 5,00 Euro) Kurzbefundgebühr.
Abschließend verweise ich darauf, dass Wünsche des Prüfkunden möglichst berücksichtigt werden. Es gibt Prüfkunden, die möchten zum Beispiel ein Attest bei Marken ab Michelwert 250,00, wenn diese als „echt und einwandfrei“ geprüft werden können.
Mindestprüfgebühr
Auch die mir mögliche Mindestprüfgebühr von 25,00 Euro für einen Prüfauftrag wird nicht in jedem Fall voll ausgeschöpft. Beispiel: es wird eine MiNr. 439 aIIg XI nach Überzeugung des Auftraggebers vorgelegt. In Wirklichkeit ist es eine b XI. In solchen Fällen wird meist die Nettoprüfgebühr von 10,00 erhoben. Diese Gebühr deckt in Regel nur die Kosten. Ein „Gewinn“ ist dabei nicht zu machen.
Siegfried Paul BPP
|
|